In der Praxis
Arbeitsrecht: Wichtige Aspekte in der Arztpraxis
Autor:
Jörg Malinowski Rechtsanwalt und eingetragener Mediator (Österreich)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für „Cooperative Praxis DVCP“
In Kooperation mit der Hochschule Neu-Ulm
Lesedauer: 1,5 min

Ein Kassenarztsitz mit zwei bis drei medizinischen Fachangestellten und eine Chefin/ein Chef, die/der über alle Vorgänge persönlich informiert ist und sich kümmert. So ist die Arbeitswelt in Arztpraxen schon länger nicht mehr.
Wir haben heute überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit eigenen Strukturen und große Gruppenpraxen mit zahlreichen Angestellten unterschiedlichster Berufsgruppen. Arztpraxen sind heute mittelständische Unternehmen. Es gelten dort alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen in gleicher Art und Weise wie in der freien Wirtschaft. Beispielhaft zu nennen sind das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutz- und Elternzeitgesetz sowie die Gesetze zum Arbeits- und Datenschutz. Last but not least ist auch das Mindestlohngesetz zu beachten. Zusätzlich gilt es auch, das Kassenarztrecht bei der Beschäftigung angestellter Ärztinnen und Ärzte im Auge zu behalten.
Folgende praxisrelevante Beispiele behandeln arbeitsrechtliche Themen, die in einer Arztpraxis regelmäßig vorkommen können.
Arbeitszeitrecht
In Arztpraxen gelten sämtliche arbeitsrechtlichen Normen. So sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gebunden. Verstöße dagegen können sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden exklusive Pausen sowie eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf punktuell auch bis zu 10 Stunden betragen, soweit es in der Folgezeit (6 Monate) zu einem Ausgleich in Freizeit kommt, der einen Durchschnitt von täglich 8 Stunden Arbeitszeit gewährleistet. Weitergehende Ausnahmen sind nur auf der Basis eines geltenden Tarifvertrages möglich. Zusätzlich sind gesetzliche Pausenzeiten zu gewähren, spätestens nach 6 Stunden 30 Minuten und nach 9 Stunden 45 Minuten. § 14 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz lässt in echten Notfällen auch Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zu. Diese werden aber von der Rechtsprechung sehr restriktiv gesehen und sind nur in echten Notfallsituationen gegeben (Beispiel: echte Patientengefährdung im Einzelfall).

Notdienst
Diese Grundsätze gelten ebenso im Notdienst im Rahmen der Kassenärztlichen Vereinigung. Dabei ist zu beachten:
Muss sich der Arbeitnehmer an einem bestimmten Ort – etwa in der Praxis oder einer Notfallpraxis – aufhalten, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen, liegt ein Bereitschaftsdienst vor, der unabhängig von der Frage der individuellen Arbeitsbelastung vollständig als Arbeitszeit gewertet wird.
Kann der Arbeitnehmer hingegen seinen Aufenthaltsort frei wählen und muss nur im Bedarfsfall in einer bestimmten Zeitspanne die Arbeit aufnehmen, liegt Rufbereitschaft vor. Hier wird nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit als solche gewertet.
Soweit angestellte Ärztinnen und Ärzte im Notdienst tätig sind, leisten sie diesen als Teil ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie sind haftungsrechtlich genauso zu behandeln, wie im normalen Praxisbetrieb und in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Praxis versichert. Sollte es ausnahmsweise zu einer direkten Inanspruchnahme des Arbeitgebers kommen, haftet dieser für seine angestellten Ärztinnen und Ärzte wie für eigenes Verschulden. Ein Regress des Arbeitgebers beim angestellten Arzt/der angestellten Ärztin ist im Ergebnis nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhalten vorstellbar.
Alle Beiträge im Überblick:
- Off-Label Use
- Arbeitsrecht Teil 1
- Arbeitsrecht Teil 2
- Investitionsmanagement Teil 1
- Investitionsmanagement Teil 2
- Controlling in der Arztpraxis Teil 1
- Controlling in der Arztpraxis Teil 2
- Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
- Risikomanagement in der Arztpraxis
- Digitalisierung im Praxisalltag
- Digitale Kommunikation in der Arztpraxis
- Digitales Marketing in der Arztpraxis
- Demografischer Wandel und die Zukunft der Arztpraxis
- Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen in der Praxis
- So gewinnen und halten Sie Personal im Praxisteam
- Digitalisierung in der Patientenversorgung Teil 1
- Digitalisierung in der Patientenversorgung Teil 2
- Nachhaltigkeit in Arztpraxen
Hinweis: Diese Ausführungen geben einen Überblick über mögliche relevante Themen im Arbeitsrecht einer Praxis. Diese sind keinesfalls abschließend und behandeln die aufgeworfenen Rechtsfragen nicht abschließend. Eine gesonderte Rechtsberatung im Einzelfall ist daher stets erforderlich.