T-Rezept: Das sollten Sie wissen

T-Rezepte sind Sonderrezepte, die für die Verordnung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verwendet werden müssen. Der Grund dafür ist das teratogene Risiko dieser Substanzen, die ihren Stellenwert u.a. bei der Behandlung des Multiplen Myeloms haben. Die Überwachung der Verschreibung und Abgabe erfolgt über das T-Register des BfArMs.1 

Lesedauer: 3 min
 

Apotheker mit Patienten in der Beratung

T-Rezept: Besonderheiten im Überblick

  • Zweiteiliges Rezept-Formular: Beide Teile I und II (Deckblatt und Durchschrift) werden in der Apotheke vorgelegt.

Hinweis: Teil I dient der Abrechnung mit der Krankenkasse, Teil II sollte auf der Rückseite mit dem Apothekenstempel versehen werden und muss wöchentlich durch die Apotheke an das BfArM geschickt werden.2

  • Gültigkeit nach Ausstellung: Die Gültigkeit beträgt maximal sechs Tage nach dem Tag der Ausstellung.2
  • Nummeriert: Jedes T-Rezept trägt eine individuelle laufende T-Rezeptnummer, die eine eindeutige Zuweisung eines jeden T-Rezeptes zu einer einzelnen ärztlichen Person im T-Register des BfArMs sicherstellt.1
  • Felder zum Ankreuzen: Bestätigung der Ärztin/des Arztes, dass Sicherheitsmaßnahmen eingehalten und medizinische Informationsmaterialien abgegeben wurden sowie Off- oder In-Label-Feld.

Hinweis: Ein ersatzweises Ankreuzen durch die Apotheke ist auch nach telefonischer Rücksprache mit der Ärztin/dem Arzt nicht zulässig.2


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