Viel Wirbel um das Wiederholungsrezept
Fakten und Fragen zum Wiederholungsrezept
Das Wiederholungsrezept soll als neue Verordnungsform chronisch kranken Menschen Zeit und Aufwand ersparen. Auch bei Ärzten sollen Kapazitäten freiwerden, da unnötige Patientenbesuche in der Praxis entfallen. Entscheidende Fragen der Umsetzung sind allerdings noch nicht geklärt. Lesen Sie hier die Fakten zum Thema – und welche Details noch offen sind.
Für welche Personengruppen ist das Wiederholungsrezept geeignet?
Ausschließlich schwer chronisch kranke Menschen können ein Wiederholungsrezept erhalten, unter der Voraussetzung, dass sie gut auf ein Arzneimittel eingestellt sind. Diese Personengruppe ist definiert als Patienten, die mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal aufgrund derselben Erkrankung ärztlich behandelt werden.
Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5
- ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
- die Notwendigkeit einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Erkrankungen, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, COPD oder koronare Herzkrankheit gehören.
Notwendige Vermerke und Gültigkeit des Wiederholungsrezeptes
Der Arzt muss auf dem Rezept vermerken, dass es sich um ein Wiederholungsrezept handelt, und die Zahl der Wiederholungen angeben. Bis zu drei erneute Abgaben des gleichen Arzneimittels in jeweils derselben Packungsgröße sind möglich. Auch die Gültigkeitsdauer des Rezepts wird vom Arzt bestimmt und kann maximal ein Jahr betragen. Falls der Arzt hierzu keinen Vermerk macht, beträgt die Gültigkeit des Wiederholungsrezeptes 3 Monate. Bei den Arzneimitteln handelt es sich ausschließlich um verschreibungspflichtige Humanarzneimittel. Für Tierarzneimittel dürfen keine Wiederholungsrezepte ausgestellt werden.
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